Gutachter, Berater und Schlichter
Öffentlich bestellte Sachverständige fertigen nicht nur Gutachten, die Tatsachen feststellen oder Ursachen ermitteln. Sie beraten und verantworten auch regelmäßige Überprüfungen und Überwachungen, sie analysieren und bewerten. Und sie sind als Schiedsgutachter tätig. Das heißt: Zwei Vertragspartner können festlegen, dass sie das fachliche Urteil eines Sachverständigen als verbindlich anerkennen. Damit sorgen beide Seiten schnell für Rechtssicherheit – etwa bei der Frage, ob die Qualität einer Lieferung oder Dienstleistung der vertraglichen Absprache entspricht oder ob eine Anlage funktionsfähig installiert wurde. Wegen der Bandbreite der Sachgebiete gibt es keine einheitliche Vergütungsordnung. Private Auftraggeber und Sachverständige handeln ihre Verträge frei aus.
Vertrauen und Sicherheit
Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen. Genau diese Tatsache hat den deutschen Gesetzgeber bewogen, die öffentliche Bestellung einzuführen. Dass der Staat die besondere Qualifikation dieser Sachverständigen und die besondere Qualität ihrer Dienstleistung anerkennt, erleichtert Unternehmen, Gerichten und Verbrauchern die Auswahl von Sachverständigen und garantiert, dass das Gutachten hohen Anforderungen gerecht wird.
Quelle :
Institut für Sachverständigenwesen e.V., Hohenzollernring 85-87, 50672 Köln, Germany
Dipl.-Ing. Hans-Joachim Fünfgeld
Ich bin seit dem 01.12.1997 als ö.b.u. v. Sachverständiger der Handwerkskammer Freiburg tätig und kann ihnen prüfend, bewertend und beratend zur Seite stehen.
Meine Auftraggeber: Privat, Gerichte, Architektur- und Ingenieurbüros
Meine Leistungen: Sachverständigengutachten für Schäden an Holzbauten und Holzkonstruktionen, Terrassenbelägen aus Holz, Holzhäuser
〉 Feuchte- und Wärmeschutz
〉 Schiedsgutachten
〉 Beweissicherungsverfahren